Als Bauherr werden Sie im Baubereich mit Verträgen aus dem
- Werksvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurverträgen (HOAI)
- Verträge auf Grundlage des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch)
- Verträge unter Vereinbarung der VOB Teil B/C (Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen )
- AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Vertragspartner
konfrontiert.
Vertragsleistungen und Geschäftsbedingungen sind nicht immer einvernehmlich ausgelegt, es kann also passieren, dass Sie Vereinbarungen akzeptieren, die negative Folgen für Sie haben können.
Leistungen für Sie auf einen Blick:
- Vertragsprüfung unter technischer und ökonomischer Betrachtung
- Unterstützung bei der technischen/wirtschaftlichen Vertragsgestaltung – Ihre Interessen wahren
- Mitwirkung auf Wunsch bei Vergabe- und Preisverhandlungen
- Nachtragsmanagement
- Leistungskatalog auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Vorteil für Sie auf einen Blick:
- Kompetente Unterstützung modular-flexibel abrufbar
- Risikominimierung
- Neutrale Bewertung
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
- WIN-WIN-Situation
„Bauberatung Bail“ ist Ihr kompetenter Partner und berät Sie gerne unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.